Page 37 - Schulblatt Thurgau Juni 2015
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Abbildung 2: Rechte und Pflichten
tung und die Schulbehörden? Wie ist in einem Konfliktfall vorzu- gehen? Welche Verfahrensrechte sind dabei zu berücksichtigen, und wo kann Unterstützung angefordert werden?
Mitwirkung
Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus hat Tradition. Viele Eltern äussern sich zufrieden über die Zusammenarbeit auf Individual- und Klassenebene. § 21 des Gesetzes über die Volksschule definiert den Auftrag für das Zusammenwirken (VG; RB 411.11):
§ 21 Zusammenwirken mit Erziehungsberechtigten: Der Kanton und die Schulgemeinden fördern die Mitwirkung der Erziehungs- berechtigten und die Elternbildung.
Die Elternzusammenarbeit auf Schulebene liegt in der Verant- wortung der Schulbehörde und nicht bei der einzelnen Lehr- person. Aufbau und Pflege von Formen der institutionalisierten Mitwirkung der Eltern sind Entwicklungsvorhaben der lokalen Schulen.
Der aktive Einbezug der Eltern erfolgt auf zwei Ebenen:
• Elternbeteiligung in der Schule = schulbasiertes Engagement
• Unterstützung der Familien als Bildungsort = heimbasiertes Engagement
(Abb. 3)
INFORMATIONEN
Kontakt
Amt für Volksschule, Priska Reichmuth Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld
Tel. 058 345 58 14, priska.reichmuth@tg.ch
www.av.tg.ch/elternzusammenarbeit
Abbildung 3: Einbezug der Eltern
Interkulturell (k)ein Unterschied
Die interkulturelle Zusammenarbeit will die verschiedenen Kul- turen umfassen und beabsichtigt, die mannigfaltigen Kulturen zusammenzuführen und gleichzeitig die Verschiedenartigkeit zu achten. Dies stellt einen entscheidenden Faktor für den chancen- gerechten Zugang zur Bildung dar. Sie finden Informationen zu Grundsätzen, Formen, Kommunikation und Vermittlung auf der Webseite.
Arbeitsfelder Schulentwicklung
Mathematikplattform
Zugang und gegenseitiges Helfen
Seit einigen Jahren steht für alle Mathematiklehrper- sonen der Sekundarschule unter www.vorbereiten.ch/ moodle eine Plattform mit Material zur Verfügung. Diese praxistauglichen Unterlagen stammen von Thur- gauer Lehrpersonen und können im eigenen Unterricht verwendet werden. Wer noch keinen Zugang zur Platt- form hat, kann sich bei Matthias Giger melden.
Haben Sie Unterlagen für den Mathematikunterricht, die Sie gerne auch anderen Lehrpersonen zugänglich machen möchten? Schicken Sie Ihre Dokumente bitte an Matthias Giger.
Informationen:
matthias.giger@sekromanshorn.ch
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