Page 36 - Schulblatt Thurgau Juni 2015
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32 VOLKSSCHULE
Schulblatt Thurgau 3 • Juni 2015
SCHULENTWICKLUNG
So gelingt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus
Für ein erfolgreiches Gelingen der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus stehen unter www.av.tg.ch/ elternzusammenarbeit gebündelte Informationen zu Ablauf, Vorgehen und Methodik zur Verfügung.
Priska Reichmuth, Fachexpertin Schulentwicklung, AV
Eine Arbeitsgruppe des Amts für Volksschule hatte den Auftrag, aktuelle Erkenntnisse von konstruktiver Ko- operation zwischen Schule und Eltern aufzubereiten,
Überblick zu den rechtlichen Grundlagen zu verschaffen sowie Aufbau- und Organisationsmöglichkeiten von Elternmitwirkung und Elternbildung aufzubereiten. Ziel war es, die Kompetenzen, die Aufgabenbereiche und die Handlungsfelder in der Schule zu klären.
Die Erkenntnisse und Befunde daraus sind ab sofort auf der Webseite des Amts für Volksschule verfügbar. Sie richten sich an die Schulbehörde, Schulleitungen sowie Lehrpersonen.
Abbildung 1
Die unterschiedlichen Ebenen der Elternzusammenarbeit
Die Inhalte der Webseite sind:
• Grundlagen
• Rechte und Pflichten
• Zusammenarbeit
• Mitwirkung
• Interkulturelle Zusammenarbeit
Klar ist, dass die Einflussnahme der Eltern auf den Bildungs- erfolg gross ist. Die gemeinschaftliche Verantwortung und das Engagement in Bildung und Erziehung helfen mit, Kinder und Jugendliche erfolgreich(er) zu fördern. Gefordert sind Massnah- men, welche für die Schule vor Ort passend sind und von den Beteiligten mitgetragen werden.
Die Grundlagen
Eine erfolgreiche Kooperation bedingt eine positive Grundhal- tung, die Bereitschaft und das Engagement aller Beteiligten. Die Elternzusammenarbeit kennt unterschiedliche Ebenen und Formen. (Abb. 1)
Wenn die beteiligten Personen trotz unterschiedlicher Erfah- rungen und Sichtweisen respektvoll und achtsam miteinander umgehen, ist schon viel gewonnen. Auf dem Weg zu einer lö- sungsorientierten Kooperation sind die Willkommenskultur, der regelmässige Kontakt, die gemeinsame Arbeit an Bildung und Erziehung sowie der angemessene Einbezug der Eltern wichtig.
Rechte und Pflichten kennen
Die Gesetze bilden eine weitere Grundlage zur Zusammenar- beit. Geregelt sind die Informations- und Kontaktpflicht, Zusam- menwirkung mit Erziehungsberechtigten, Erziehungsauftrag, Bildungsauftrag und die Verfahrensrechte (Abb. 2). Welche Rechte und Pflichen haben Eltern, Lehrpersonen, die Schullei-


































































































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